- Durchleitungsrecht
- Dụrch|lei|tungs|recht, das: Recht, etw. durch öffentliche u. private Grundstücke hindurchzuleiten.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Durchleitungsrecht (Freileitung) — Ein Durchleitungsrecht ist eine amtliche Bau und Betriebsbewilligung für eine elektrische Freileitung, seltener auch einer Kabelleitung. Werden neue Hochspannungsleitungen oder Ausbauarbeiten bestehender Energiestraßen geplant, muss erst ein… … Deutsch Wikipedia